Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Aufträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Sollte sich eine Bedingung als unwirksam erweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt.

2. Aufträge sind für uns erst dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

3. Für alle unser Lieferungen gilt Versand ab Werk. Geliefert wird grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.

4. Die Ware ist sofort nach Erhalt durch den Besteller oder seinen Beauftragten auf eventuelle Transportschäden zu untersuchen. Äußerlich sichtbare Schäden sind sofort beim Frachtführer geltend zu machen.

5. Bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige unvorhergesehene und durch uns nicht zu verantwortende Ereignisse sind Schadenersatzansprüche, auch nach § 326 BGB, ausgeschlossen. Der Besteller hat jedoch einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

6. Mängelrügen wegen unvollständiger, unrichtiger oder nicht funktionierender Ware müssen spätestens 3 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich bei uns eingehen. Fehlerhafte Artikel sind auf Wunsch an uns zurückzusenden. Wir behalten uns das Recht auf Nachbesserung in einer dem Artikel angemessenen Produktionszeit vor.

7. Wenn wir nicht zur Rücknahmen verpflichtet sind, nehmen wir gelieferte Ware nur zurück, wenn dies vorher vereinbart wurde, die Ware und die Originalverpackung sich in einwandfreiem Zustand befinden und die Rücklieferung frachtfrei erfolgt. Ware, die mit einem Werbeaufdruck versehen ist, kann grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. Unfreie Rücksendungen werden von uns nicht angenommen. Wir behalten uns die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Nettowertes vor.
8. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollen Bezahlung aller zum Zeitpunkt der Lieferung bereits entstandenen offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Dieser Eigentumsvorbehalt bleibt auch von der Weiterveräußerung der Ware von unseren Besteller unangetastet.

9. Unsere Rechnungen sind, sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart und schriftlich bestätigt wurden, 8 Tage nach der Erhalt der Ware ohne Abzug fällig. Bei Neukunden oder einem Auftragswert, der EUR 10.000,00 übersteigt, behalten wir uns vor, bis zu 30 % des Nettoauftragswertes als Vorauszahlung zu fordern.

10. Kommt der Besteller mit der Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Noch ausstehende Leistungen werden dann nur gegen Vorauszahlung ausgeführt. Ferner sind wir dann berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware in Besitz zu nehmen, ohne dass damit von dem Recht, vom Vertrag zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird. Die Geltendmachung etwaiger weitergehender Ansprüche bliebt hiervon unberührt. Aufrechnung und Zurückbehaltungsansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn diese Ansprüche sind rechtskräftig anerkannt und festgelegt.

11. Muster können nur gegen Festrechnung geliefert werden. Ein Rückgaberecht besteht nicht, jedoch die Möglichkeit, Musterrechungen mit einem aus der Musterlieferung resultierenden Auftrag zu verrechnen.

12. Bei Präge- und Druckaufträgen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung von 10 % vor. Zur Berechnung gelangt jeweils die tatsächlich gelieferte Menge. Gewünschte Druckfarben kommen nur auf weißem Untergrund fast farbgetreu zur Geltung. Wenn auf farbigem Material keine weiße Druckfarbe unterlegt wird, sind Reklamationen wegen Farbabweichungen ausgeschlossen. Untergrundmaterialien verschiedener Art verändern die Druckfarbe. Ein weißer Untergrund ist daher notwendig, ansonsten sind Reklamationen wegen Farbabweichungen ausgeschlossen. Die Passergenauigkeit, Sauberkeit und Haltbarkeit des Druckes kann nicht in jedem Fall gewährleistet werden, da verschiedene Gründe (unterschiedliche Materialien, bzw. Qualitäten, statische Aufladung, Fett, Staub etc.) Einfluss darauf haben können. Bei Lohndruckarbeiten muss frei Haus angeliefert werden. Wir bestätigen den Empfang, aber nicht die Stückzahl. Druckausschuss bzw. Fehldrucke gehen zu Ihren Lasten.

13. Soweit die liefernden Waren nach unseren Mustern und Entwürfen entwickelt und bedruckt werden, bleiben diese unser geistiges Eigentum und dürfen weder nachgemacht noch vervielfältigt noch dritten Wettbewerbsfirmen zugänglich gemacht werden.

Für Ware, die vom Kunden gestellt wird, ist jede Haftung ausgeschlossen.

Weil wir für den Einsatz in unseren Produktionsmaschinen nur hochwertige Halbzeuge und Materialien einsetzen, ist das Ergebnis für uns im Voraus kalkulierbar.

Bei Ware, die der Kunde zum Besticken, Lasern Beschriften o. ä. stellt, ist das Ergebnis für uns nicht vorhersehbar und entsprechend können wir weder für das gewünschte Ergebnis noch für die Unversehrtheit der Kundenware eine Garantie übernehmen und schließen jede Haftung hiermit aus. Das gilt auch für Geschehnisse im Produktionsablauf, auf die wir keinen Einfluss nehmen können (z. B. Nadelbruch, Maschinenausfall etc).

Erteilt der Kunde uns den Auftrag, die von ihm gestellt Ware zu veredeln, akzeptiert er vorgenannte Vereinbarung - auch für künftige Aufträge.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Cloppenburg.